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Unfallgutachten durch erfahrenen Gutachter

Unfälle können schnell passieren – aber wie geht es danach weiter? Ist die Schuldfrage zweifelsfrei geklärt, kann die Regulierung theoretisch ohne Verzögerung erfolgen. Sie beginnt mit der Erstellung eines Unfallgutachtens durch die Kfz-Unfallspezialisten unserer Kfz-Werkstatt. Im ersten Schritt ermitteln wir Art, Ausmaß und Höhe des Schadens.

Dadurch verhindert unser professionelles Unfallgutachten unnötige Restwertverluste und wir ermitteln Ihnen das tatsächliche Schadenausmaß. Die Fahrzeuggutachten führt ein langjähriger und erfahrener Gutachter sowohl bei uns im Betrieb in Putzbrunn bei München als auch bei Ihnen vor Ort durch. Sie dienen als objektiver Maßstab und damit als Ausgangspunkt für den Umgang mit dem Schaden.

Präzise Bewertung durch ein Oldtimer-Gutachten

Der Wert vieler Oldtimer verändert sich im Laufe der Zeit. Den aktuellen Fahrzeugwert Ihres alten Kfz erfahren Sie jedoch nur durch ein regelmäßig erneuertes Oldtimer-Gutachten. Bei uns erhalten Sie Oldtimer-Gutachten durch unsere Kfz-Sachverständigen. Wertgutachten aktualisieren sie alle zwei bis drei Jahre für Sie, damit es von allen Institutionen anerkannt wird.

Bei Oldtimern, die Sie noch regelmäßig fahren, wird im Schadensfall die aktuelle Bewertung herangezogenen, um auf eine angemessene Wertermittlung zurückgreifen zu können. Die Kfz-Versicherer akzeptieren meist nur den Wert zum Zeitpunkt der letzten Fahrzeugbewertung oder des Abschlusses im Versicherungsvertrag. Ist Ihr Oldtimer ein reines Ausstellungsstück, hilft ein aktuelles Oldtimer-Gutachten auch beim Verkauf oder einer Erbschaft.

Warum ist ein Unfallgutachten notwendig?

Wird Ihr Fahrzeug durch eigenes Verschulden oder durch Fremdverschulden beschädigt, ist meistens ein Unfallgutachten erforderlich. Sehr oft wird dieses nach einem Verkehrsunfall erhoben. Es beinhaltet insbesondere Art und Umfang des Schadens, den Wert oder Restwert des Kfz beziehungsweise dessen Wiederbeschaffungswert. Außerdem weisen wir im Gutachten die notwendigen Reparaturkosten aus.

Die Angaben des Unfallgutachtens sind nicht verbindlich. Sie haben grundsätzlich nur einen feststellenden und beweissichernden Charakter. Einerseits stellt das Gutachten objektive Tatsachen und Werte fest, auf deren Grundlage der Schaden ersetzt werden kann. Andererseits als Dokumentation und Argumentation gegenüber der Versicherung und falls erforderlich dem Gericht. Brauchen Sie ein Unfallgutachten oder ein Oldtimer-Gutachten? Melden Sie sich bei uns!

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